IA-043/2024: Sicherheit an Chemnitzer Schulen
Anfrage:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Betroffener gibt es aktuell große Probleme mit einer jugendlichen Gruppierung mit Migrations-Hintergrund, durch welche Übergriffe auf Schüler der „Oberschule am Flughafen“ durchgeführt wurden, ebenso wurden bedrohliche Situationen für die Lehrkräfte geschildert.
Weiterhin wurde von übergriffigen Aktionen dieser Gruppe im Umfeld des „Jugendhauses UK13“ berichtet.
Antwort:
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Sind der Verwaltung und den zuständigen Stellen die Vorfälle bekannt?
Die Sachverhalte sind dem Schulamt und dem Jugendamt bekannt.
- Welche Schritte wurden seitens der Verwaltung eingeleitet, um die Situation zu befrieden?
Hierzu gab es mehrere ämterübergreifende Abstimmungen zum Sachverhalt u.a. am 18.01.2024, des Weiteren am 08.02.2024 im Dezernat 3 unter Beteiligung des Landesamtes für Schule und Bildung, Schulamt und Polizeidirektion Chemnitz. Ebenso wurde die Thematik im Jour-Fix Sicherheit des Dezernates 3 am 14.03.2024 besprochen.
- Mit welchen Sofort-Maßnahmen wurde reagiert, um die Schüler sowie die an der Schule eingesetzten Lehrkräfte vor weiteren Übergriffen zu schützen?
In den o.g. ämterübergreifenden Abstimmungen wurden umfangreiche Maßnahmen, wie u. a. Gesprächsangebote der Polizei gegenüber Eltern und Lehrern, des Weiteren der Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler vor Ort in den Schulen, sowie der Einsatz des Modellprojektes „inpeos e.V. besprochen.
- Wurde der Stadtordnungsdienst in eventuelle Schutzmaßnahmen eingebunden?
Zunächst ist festzustellen, dass Übergriffe (Körperverletzungen, Bedrohungen oder ähnliches) strafrechtsrelevante Tatbestände erfüllen, welche in die Zuständigkeit des Polizeivollzugsdienstes nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz und grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit der Polizeibehörde (hier des Gemeindlichen Vollzugsdienstes) fallen.Ungeachtet dessen ist der Gemeindliche Vollzugsdienst in mehreren Formaten insbesondere zur Durchsetzung der in die Stadtverwaltung Chemnitz fallenden Aufgaben eingebunden. Hierzu zählen unter anderem Sicherheitsberatungen mit den beteiligten Akteuren wie dem Schulamt, dem Landesamt für Schule und Bildung und dem Polizeivollzugsdienst.
- Wenn nein, warum nicht?
Siehe Frage 4. - Wieviel tätliche Angriffe auf Lehrkräfte gab es in den Jahren 2022 und 2023 an Chemnitzer Schulen? (bitte nach Jahren und Schule aufschlüsseln)
Informationen laut dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz:
Im Jahr 2022 gab es an Chemnitzer Schulen keine tätlichen Angriffe auf Lehrkräfte.
Im Jahr 2023 gab es nach Meldungen der Schulleitungen als „Besonderes Vorkommnis“ drei tätliche Angriffe auf Lehrkräfte:
Verweigerung der Herausgabe eines Handys, LK weggestoßen (Förderschule Lernen) Streitschlichtung der LK zwischen Schülern, dabei verletzt (Förderschule Lernen)
Störung Schulbetrieb durch „massiv aggressives“ Verhalten, dabei zwei Pädagoginnen verletzt (Schule für geistig Behinderte) und eine Morddrohung gegen eine Lehrkraft durch S. mit psych. Instabilität im Affekt (Förderschule Lernen). - Welche Nationalitäten hatten die Verdächtigen bzw. Täter? (bitte nach Jahren, Schule und Vorfall zuordnen)
Zu o.g. Frage liegen dem Schulamt keinerlei Informationen vor.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
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