RA-131/2024: Verkehrsbehinderungen
Auszug aus der Wortprotokoll der Sitzung des Stadtrates vom 19.06.2024:
Meine Frage schließt sich an die Anfrage von den Kollegen Bader. Bei mir betrifft es die Salzstraße im kompletten Bereich, von der Bergstraße über die Hechtstraße bis hin zur Einmündung Kirchwaldstraße. Dort haben wir zwar schöne, breite Grünflächen geschaffen und Parkplätze eingespart, aber diese sind verwildert und beeinträchtigen die Sichtverhältnisse vor allem beim Straßenverkehr.
Sehr geehrter Herr Stoltze,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Im gesamten Chemnitzer Stadtgebiet erfolgt die Verkehrsgrünpflege seit Jahren zu festen Pflegeintervallen mit festgelegten Terminen für die einzelnen Arbeitsgänge. Diese resultieren aus langjährigen Erfahrungswerten auch von anderen deutschen Kommunen. Je nach Witterung im Frühjahr beim Austrieb und auch während der Vegetationsperiode, können sich daher unterschiedliche Situationen von Jahr zu Jahr darstellen.
Die Anzahl der Arbeitsgänge ist abhängig von der Verkehrserwartung, der Vegetationsart und dem Rang des Straßenabschnittes.
Grundsätzlich erfolgt die Pflege des Verkehrsgrüns nach Aspekten der Verkehrssicherheit. Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Chemnitz von Januar 2023 definiert zudem die Pflichten der Anlieger. Gem. §3 i.V.m der ‚Anlage Straßenverzeichnis‘ definiert sie die anliegerpflichtige Pflege an der Salzstraße (Straßennummer 01530.0).
Für die Reinigung der Gehwege sind demnach die Anlieger pflichtig. Die Reinigung umfasst gem. Absatz 5 Trennstreifen, unbefestigte Randstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg oder Gehweg und Grundstück, Böschungen, Stützmauern, Straßenbegleitgrün, gärtnerisches Grün, Baumscheiben oder -streifen sowie sonstige Grünflächen.
Mit freundlichen Grüßen
‚
Michael Stötzer
Bürgermeister
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