Nicole Höchst: „Marsch für das Leben“ vor linker Gewalt schützen
Berlin, 8. November 2024. Zur Antwort der Bundesregierung auf die Frage nach gewalttätigen Ausschreitungen beim „Marsch für das Leben“ teilt die kirchenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Nicole Höchst, mit:
„Ich hatte die Bundesregierung gefragt, ob es Sie Erkenntnisse hat, dass der ‚Marsch für das Leben‘ systematisch von gewaltbereiten, linksextremen Organisationen gestört wird. Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat antwortete, dass es in den vergangenen Jahren bei den bundesweiten Veranstaltungen ‚Marsch für das Leben‘ zu gewalttätigen linken Gegenveranstaltungen kam.
So wurde in diesem und auch in den vergangenen Jahren auf der linksextremistischen Internetplattform ,Indymedia‘ immer wieder zu teils gewaltbereitem Gegenprotest mobilisiert.
Die Veranstaltung ,Marsch für das Leben‘ am 21. September 2024 in Köln wurde durch über 3000 Gegendemonstranten massiv behindert. Im Rahmen dieser Veranstaltung kam es zu Widerstandshandlungen bei der drei Polizeibeamte durch eine weibliche Tatverdächtige verletzt wurden.
Einer der Beamten war daraufhin nicht mehr dienstfähig. Auch beim Marsch für das Leben in Berlin wurden mehrere Polizisten verletzt. Das ist komplett inakzeptabel und einer Demokratie unwürdig.
Wir als AfD-Bundestagsfraktion verurteilen jede Form von Gewalt. Politische Meinungsäußerung darf ausnahmslos friedlich und gewaltfrei innerhalb geltenden Rechts stattfinden.
Wir freuen uns, wenn Christen in unserer Gesellschaft sichtbar werden und daher unterstützen wir den christlichen Einsatz für die Schwächsten, die der Frauengesundheit untergeordnet und als ,Schwangerschaftsgewebe‘ entmenschlicht und entfernt werden sollen.
Ich werde am ‚Marsch für das Leben‘ am 16. November 2024 in Saarbrücken teilnehmen, setze mich für eine friedliche Demonstrationskultur ein und bin bereit mit allen gesellschaftlichen Gruppen in den Dialog zu treten.
Unser Dank und unsere Anerkennung gilt den Polizisten und Sicherheitskräften, die das im Grundgesetz verbriefte Demonstrationsrecht schützen.“
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