Abschaffung der CO2-Bepreisung statt Erhöhung zum 1. Januar 2025

Berlin, 05. November 2024. 

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Freiheit und Selbstbestimmung bei der Nutzung von Energie ist eine wesentliche Grundlage der Marktwirtschaft, es gibt keine Rechtfertigung für Verbote.

2. CO2-Bepreisungen und entsprechende Grenzausgleichsmechanismen verlagern durch hiesige Verteuerung die Nachfrage bzw. die Produktion (Carbon Leakage, vgl. Bundestagsdrucksache 20/8875) vor allem in die aufstrebenden
Schwellenländer, sodass der CO2-Ausstoß weltweit insgesamt zumindest nicht sinkt.

3. Die von der Bundesregierung verfolgte sogenannte Energiewende und Klimaschutzpolitik hat in den letzten 20 Jahren immense Geldsummen gekostet, die Energieversorgung wesentlich verschlechtert und entsprechende Notstandsrisiken
erhöht, aber keinen Nutzen für die Menschen in Deutschland noch für das „Weltklima“ erbracht.

4. Unter dem Vorwand falsch eingeschätzter klimatischer Effekte samt dem Irrtum über deren Hauptursachen sowie wegen einer völlig überzogenen Gefahrenwahrnehmung der Kernenergie werden kostengünstige, effiziente und
verlässliche Energieträger (Erdöl, Kohle, Kernenergie) immer mehr verteuert oder auch verboten, so dass nur völlig überteuerte, ineffiziente und unzuverlässige Energieoptionen verbleiben. Eine Absenkung des Brennstoffverbrauchs
ist kaum noch möglich (z.B. Gebäudeheizungen), da die bereits jetzt hohen Energiekosten zur Ausschöpfung von Einsparpotentialen bei den Verbrauchern führen…

Zum Antrag

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