Bürgergeldbezug für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beenden
Berlin, 28. Oktober 2024. Im Mai 2022 hat der Bundestag den sogenannten Rechtskreiswechsel für ukrainische Kriegsflüchtlinge beschlossen. Danach war für die Kriegsflüchtlinge ein Rechtskreiswechsel von den Asylbewerberleistungen in das Bürgergeld möglich. Die seitdem eingereisten ukrainischen Kriegsflüchtlinge können direkt nach der Einreise Bürgergeld beantragen und erhalten. Seit 2022 hat Deutschland 1,17 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen . Doch längst nicht alle suchen Schutz, viele wünschen sich ein besseres Leben oder wollen nicht zum Kriegsdienst eingezogen werden. Die Entscheidung der Ampelregierung zum Rechtskreiswechsel war mit der Erwartung
verbunden, dass die ukrainischen Kriegsflüchtlinge relativ schnell in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden und dann keine Hilfeleistungen mehr benötigen.
Die Realität zeigt leider ein anderes Bild. Die Erwartungen haben sich nicht nur nicht erfüllt, sondern es zeigen sich sogar negative Effekte: Die SGB-II-Hilfequote für ukrainische Staatsangehörige lag im Mai 2024 bei 63 Prozent und die
Beschäftigungsquote bei lediglich 28,2 Prozent. Im internationalen Vergleich verläuft die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Kriegsflüchtlinge schleppend. …
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