Gerechtigkeit für Familien schaffen, die in der DDR und SBZ Opfer von staatlich organisiertem Kindesraub wurden

Berlin, 5. November 2024. In der DDR hat ein staatlich organisierter Kindesraub stattgefunden: Es wurden Kinder aus ihren Familien gerissen und in systemtreue Familien gegeben. Diese Art des Kindesraubes wurde zuvor in der sowjetischen Besatzungszone praktiziert.In der DDR war für diese Verbrechen das Ministerium für Volksbildung verantwortlich, das in den Jahren 1963 bis 1989 durch Margot Honecker geführt wurde.
Der staatliche Kindesraub hatte in der DDR eine gesetzliche Grundlage. Kinder konnten nach Familiengesetzbuch (FGB) entzogen werden, wenn die Eltern ihre Kinder nicht entsprechend dem sozialistischen Erziehungsziel (vgl. § 42, Absatz
2 FGB) erzogen. Mit der „Missachtung des sozialistischen Erziehungsziels“ begründeten DDR-Jugendämter und Gerichte eine „elterliche Pflichtverletzung“ oder „Kindeswohlgefährdung“, die letztendlich zum Kindesentzug führte.2 §70
FGB ermöglichte es, Kinder „ohne Einwilligung eines Elternteils“ zur Adoption freizugeben.Vom staatlichen Kindesraub waren insbesondere Personen betroffen, denen Republikflucht, staatsfeindliche Hetze oder Staatsverleumdung vorgeworfen wurde oder die durch das Regime als „asozial“ gebrandmarkt wurden. Die Rechtsanwältin Marie-Luise Warnecke, die 2009 ihre Dissertation über „Zwangsadoptionen in der DDR“ veröffentlichte, schätzt die Zahl auf bis zu
10.000 Kinder, die Opfer des staatlichen Kindesraubs in der DDR geworden sind…

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