Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden – Weiterbildung sichern
Berlin, 5. November 2024. Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz – PsychThGAusbRefG) wurde die Ausbildung der Psychotherapeuten im Jahre 2019 neu gestaltet.
Seitdem wird nach einem dreijähriges Bachelorstudium und einem zweijährigen Masterstudium und bestandener staatlicher psychotherapeutischen Prüfung eine Approbation erteilt. Daran schließt sich eine Weiterbildung in ambulanten oder stationären Einrichtungen an. Nach absolvierter Weiterbildung können sich die Psychotherapeuten dann in das Arztregister eintragen lassen und an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilnehmen. Die von den Psychotherapeuten im Rahmen der Weiterbildung durchgeführten Behandlungen sollen von den Krankenkassen sowohl ambulant als auch stationär erstattet werden, womit die Vergütung der in der Weiterbildung befindlichen Absolventen refinanziert wird.
Dieser Plan ist aber offenkundig gescheitert. „Weder Praxen, Kliniken noch bisherige Ausbildungsinstitute fühlen sich in der Lage“ die Vergütung der Psychotherapeuten in der Weiterbildung „zu stemmen“. Die Krankenkassen sähen sich nicht in der Verantwortung.2 In der Folge finden die Absolventen der neuen Studiengänge keine Weiterbildungsstellen…
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