Rentenüberleitung abschließen – Einmalzahlungen über Fairnessfonds bereitstellen

Berlin, 5. November. Die Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung, die ihr Erwerbsleben ganz überwiegend in der DDR zurückgelegt haben, beziehen überwiegend gute Renten und sind damit vor Altersarmut geschützt. Dieses Ergebnis der Einheit und der Rentenüberleitung ist auch zu würdigen. Zugleich ist festzustellen, dass ein Teil der ostdeutschen Rentner, häufig auch bedingt durch Brüche in der Erwerbsbiografie nach der Wende und anschließende Beschäftigung im Niedriglohnsektor, nur niedrige Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Diese Rentner sind wiederum teilweise armutsgefährdet, auch wenn ihre Rente noch oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Darüber hinaus ist festzustellen, dass das Gesamtversorgungsniveau der ostdeutschen Rentner zumeist deutlich unter dem Niveau vergleichbarer westdeutscher Rentner liegt. Auch die ostdeutschen Betriebsrenten liegen deutlich unter dem Niveau der westdeutschen Betriebsrenten.

Die in den 90er Jahren mit dem Rentenüberleitungsgesetz und dem Anspruchs-und Anwartschaftsüberführungsgesetz durchgeführte Ost-West-Rentenüberleitung hat zu Überführungslücken geführt. Die im differenzierten Alterssicherungssystem der DDR enthaltenen berufsgruppenspezifischen Regelungen wurden nur teilweise adäquat umgesetzt. Dadurch sind Härten und Unbilligkeiten entstanden, die von den Betroffenen als ungerecht und diskriminierend empfunden werden. Diese Härten können durch das geltende Rentenrecht nicht beseitigt werden. …

Zum Antrag

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