Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Transparenz hinsichtlich möglicher Beteiligungen politischer Beamter an Unternehmen
Berlin, 14. November 2024. Nach den geltenden Regelungen der Bundesregierung über Finanzgeschäfte ist es erlaubt, Beteiligungen an Unternehmen zu halten. Auch gibt es nach den Regelungen der Bundesregierung keine Anzeigepflichten für direkte Beteiligungen. Der Fall des Staatssekretärs Udo Philipp hat gezeigt, dass die bisher geltenden Regelungen keinen Bestand mehr haben können. Philipp, der unter anderem die Digitalpolitik und die Anschubfinanzierung junger Unternehmen – Startup-Strategie der Bundesregierung und milliardenschwere Förderprogramme – innerhalb des von Robert Habeck geführten Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz verantwortlich ist, wurden im Zusammenhang mit der Trauzeugenaffäre um Robert Habecks damaligen Staatssekretär Patrick Graichen Interessenkonflikte in diesen Themenfeldern vorgeworfen.
Laut Business Insider betätigte Philipp sich auch selbst als Investor bei Start-ups und unterstützt diese durch stille Einlagen, Kredite und offene Beteiligungen. Die Bundesregierung zeigt diesbezüglich an, dass Staatssekretär Philipp seine Unternehmensbeteiligungen dem BMWK angezeigt habe, obwohl er das gemäß der geltenden Regeln nicht hätte tun müssen. So würden die von Staatssekretär Philipp gehalten Aktien durch Vermögensverwalter geführt und Staatssekretär Philipp könne somit keinerlei Einfluss auf Einzelgeschäfte nehmen.
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