Einführung eines Gedenktages für ungeborenes Leben

Berlin, 25. November 2024. Kinder sind die Grundpfeiler und die Zukunft unserer Gesellschaft. In der Verantwortung der Bundesregierung sollte es liegen, das deutsche Volk daran zu erinnern, dass auch ungeborenes Leben ein Recht auf Erinnerung und Gedenken hat. Ein Gedenktag für diese Kinder und darüber hinaus begleitende, wertschätzende Aktionen an diesem Tag, wären ein Trost und Wertschätzung für betroffene Familien und verhinderte Eltern. Laut dem statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2022 3248 Totgeburten allein in Deutschland. Des Weiteren wurden im Jahr 2021 in Deutschland 3420 Kinder tot geboren. (vgl. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/Tabellen/lebendgeborene-gestorbene.html, Stand: 15.06.2023).

Dies entspricht 4,3 Totgeburten je 1000 Geborenen. Damit steigt die Quote, seit einem Tiefstand im Jahr 2007, um 24% an. (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/07/PD22_303_12.html, (Stand: 15.06.2023) Die Totgeburtenrate stieg während der Coronapandemie signifikant an, von 2018, wo das Bundesamt 3030 Totgeburten zählte auf die besagten 3248 im Jahre 2022 (vgl. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/Tabellen/lebendgeborene-gestorbene.html, Stand: 15.06.2023). Das deutsche Recht unterscheidet zwischen Fehl- und Totgeburt. Als tot geborenes Kind gilt der leblose Embryo beziehungsweise der Fötus, wenn das Geburtsgewicht über 500 Gramm liegt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. Davor handelt es sich um eine Fehlgeburt (§31 Personenstandsverordnung PStV).

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