Keine Zuckersteuer als finanzielle Mehrbelastung für Verbraucher

Berlin, 25. November 2024. In Deutschland konnte sich bislang noch keine Regierung dazu durchringen, eine Zuckersteuer auf den Weg zu bringen. Nachdem sie während der Ampel-Koalitionsverhandlungen zunächst gerüchteweise vorgesehen war, ist sie weder im Koalitionsvertrag benannt noch in das Eckpunktepapier zur nationalen Ernährungsstrategie miteingeflossen. Am 14. Juni 2024 gaben die Bundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen während der 20. Verbraucherschutzministerkonferenz in Regensburg eine gemeinsame Protokollerklärung ab (https://www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/protokoll-presse-vsmk-2024_1718354850.pdf).
Darin fordern sie die Bundesregierung auf, die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke als herstellerbezogene Abgabe zu prüfen, da trotz freiwilliger Selbstverpflichtung und Zusagen der Industrie in Deutschland der durchschnittliche Zuckergehalt in den vergangenen Jahren nicht in dem Maße gesunken sei, wie für eine gesundheitsförderliche Ernährung erforderlich wäre (Ebd. www.verbraucherschutzministerkonferenz.de). Die freiwillige Selbstverpflichtung beruht auf der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie der Bundesregierung, mit deren Umsetzung das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in der 19. Wahlperiode beauftragt wurde, um die Gehalte von Zucker, Fetten und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln zu verringern
(https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/reduktionsstrategie/reduktionsstrategie-zucker-salz-fette.html#:~:text=Selbstverpflichtungen%20der%20Lebensmittelwirtschaft,-Die%20Lebensmittelwirtschaft%20hat&text=Die%20im%20Rahmen%20der%20Strategie,in%20Fr%C3%BChst%C3%BCckscerealien%20f%C3%BCr%20Kinder%20und).

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