Christian Wirth: „Rechtswissenschaftliche Stellungnahme“ zu einem AfD-Parteiverbotsverfahren ist unwissenschaftliche Parteipolitik
Berlin, 28. November 2024. Am 27. November 2024 veröffentlichten 17 Rechtswissenschaftler eine ‚Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die „Alternative für Deutschland“ (AfD)‘. Die Professoren befürworten ein AfD-Verbotsverfahren und rechnen ihm gute Chancen aus.
Der staats- und verfassungsrechtliche Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Christian Wirth, teilt dazu mit:
„Die ,Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die „Alternative für Deutschland“ (AfD)‘ von 17 Staatsrechtlern ist nichts weiter als eine Wiederholung von bekannten Allgemeinplätzen auf mageren 13 Seiten, die mit einem rechtlichen Gutachten nichts zu tun haben. Zusammen mit den 17 Seiten Zusammenfassung von Äußerungen verschiedener AfD-Politiker erweist sich die Schrift als Auftragsarbeit der Altparteien und des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Es werden rechtliche Behauptungen aufgestellt, ohne sich mit dem Wesensgehalt der betroffenen Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie Vereinigungsfreiheit auseinanderzusetzen. Nicht einmal der Gedanke, dass gerade wegen der Naziherrschaft dem Parteienverbot erhebliche Schranken auferlegt wurden, findet Anklang in diesem Gutachten. Stattdessen verwenden die Staatsrechtler ohne rechtliche Hinterfragung den vom Verfassungsschutz erfundenen neuen Phänomenbereich der ,verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates‘, der weder im Grundgesetz noch in der Rechtsprechung seine Grundlage findet. Alles in allem ein eher lustloses Aufbäumen derer, die wissen, dass ein Verbotsverfahren keine Chance haben wird. Aber gerade deswegen eine eklatante Wählertäuschung im Bundestagswahlkampf, oder anders gesagt, eine Delegitimierung des Volkswillens.“
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