Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
1. Ist der Stadtverwaltung der Zustand bekannt?
2. Gab es vom Ortschaftsrat Grüna schon Meldungen dazu und wann sind diese eingegangen?
Im Januar 2024 erhielt das Umweltamt über eine Bürgereingabe Kenntnis vom Zustand des Objektes und nahm es in Augenschein.
3. Wurde der Eigentümer zur Behebung aufgefordert?
Es wurde ein entsprechendes Verwaltungsverfahren gegen die Eigentümerin zur Beräumung des Objektes begonnen. Dieses brachte aber nicht den gewünschten Erfolg, da sich die Eigentümerin in Insolvenz befand. Im Juni 2024 erhielt das Umweltamt davon Kenntnis, dass sich das Objekt in der Zwangsversteigerung befindet. Damit gibt es aktuell keinen zu verpflichtenden Zustandsstörer, ein Handlungsstörer ist ohnehin nicht ermittelbar.
4. Welche Maßnahmen haben das Ordnungsamt und/oder das Umweltamt unternommen?
Da vom Objekt keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, es unbewohnt und einzelstehend ist, wurde eine Beräumung über Ersatzvornahme und Kostenübernahme durch das Umweltamt der Stadt Chemnitz verworfen, auch wenn der optische Zustand desolat ist. Eine erneute Recherche ergab, dass der nächste Termin für eine Zwangsversteigerung der 23.04.2025 ist.
Abhängig vom Ergebnis ist über die weitere Vorgehensweise neu zu entscheiden. Eine Beräumung durch den ASR wäre denkbar, aber die Finanzierung weder durch den ASR noch A 36 gegeben.
Freundliche Grüße
Knut Kunze
Bürgermeister

Quelle: www.xn--nico-khler-jcb.de
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!