Kategorie: AfD Kreisverband Chemnitz

  • Infostand zum Tag der Arbeit

    Infostand zum Tag der Arbeit

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    Am „Tag der Arbeit“ ist unser Kreisverband in der Zeit von 10.00-14.00 Uhr in der Innenstadt am Zugang zum Rosenhof anzutreffen.

    Angekündigt haben sich unter anderem der sächsische AfD-Chef Jörg Urban und der Bundestagsabgeordnete Mike Moncsek.

    Genaue Zeiten für diese Besuche geben wir noch bekannt.

    Wir freuen uns auf viele Gespräche und Anregungen.

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  • Chemnitzer AfD: OB Schulze soll Impfpflicht ab 16. März nicht durchsetzen

    Chemnitzer AfD: OB Schulze soll Impfpflicht ab 16. März nicht durchsetzen

    Die Stimmen, welche die Nicht-Durchsetzung der Impfpflicht im Gesundheitswesen ab dem 16. März 2022 fordern, werden immer lauter. In Bautzen versprach der dortige Vize-Landrat am Montagabend, keine Berufsverbote erteilen zu wollen. Zwar wird dort politisch schon zurückgerudert, aber der Vorgang zeigt, dass in führenden Positionen bereits ein Umdenken eingetreten ist.

    Der AfD-Kreisverband Chemnitz fordert den Chemnitzer Oberbürgermeister Sven Schulze auf, ebenfalls auf die Kontrolle der Durchsetzung der Impfpflicht in Chemnitz und somit auf die Erteilung von Betretungs- und Berufsverboten zu verzichten.

    Ronny Licht, Sprecher des Kreisverbandes Chemnitz, erklärt: „Von rund 2.600 befragten sächsischen Zahnärzten müsste jeder zehnte seine Praxis schließen, haben die Sächsische Landesärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung mitgeteilt. Auch in der Pflege droht ein noch höherer Personalmangel als ohnehin schon. Am Ende leiden Patienten und zu pflegende Menschen in den Heimen am schlimmsten unter der Impfpflicht.

    Die Politik muss jetzt flexibel und kreativ sein, um das Gesundheits-System am Laufen zu halten. Ohne Kontrollen gibt es erstmal keine Betretungs- und Berufsverbote. Die gewonnene Zeit müssen die Städte und Kommunen dafür nutzen, Druck auf die Landesregierungen und die Bundesregierung zu machen, damit diese von vielen Menschen abgelehnte Pflicht wieder abgeschafft wird. Das erwarten wir in Chemnitz auch von unserem Oberbürgermeister Sven Schulze. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Klinikum Chemnitz GmbH sollte er die Sorgen und Zukunftsnöte in dieser Branche sehr genau kennen.“

    Die Forderung wird sachsenweit auch mit Petitionen unterstützt. Nico Köhler, Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Chemnitz: „Die sächsische AfD hatte bereits vergangene Woche in ihren Kreisverbänden mehrere Petitionen für die Abschaffung des Paragraphen 20A im Infektionsschutzgesetz gestartet. Bisher haben insgesamt rund 25.000 Sachsen unterschrieben.“

  • Petition: Nein zur Impfpflicht – §20A IFSG ABSCHAFFEN VERSORGUNGSNOTSTAND ABWENDEN!

    Petition: Nein zur Impfpflicht – §20A IFSG ABSCHAFFEN VERSORGUNGSNOTSTAND ABWENDEN!

    Ab Mitte März gilt im Gesundheitswesen eine „einrichtungsbezogene“ Corona-Impfpflicht. Sie wurde vom Bundestag gegen die Stimmen der AfD beschlossen. Zu befürchten ist nun, dass viele Pflegekräfte, Krankenschwestern, Rettungssanitäter kündigen oder ihre Arbeit verlieren.

    Betroffen sind aber auch Hausmeister, Putzdienste und andere Angestellte, die in Krankenhäusern und Pflegeheimen arbeiten.

    Um einen Kollaps des Gesundheitswesens zu verhindern, fordern wir den sofortigen Stopp der speziellen und der allgemeinen Impfpflicht.

    Bitte unterzeichnen Sie die Petition und tragen Sie dazu bei, dass die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung  auch über den 15.03.2022 sichergestellt und gewährleistet werden kann.

    Zur Chemnitzer Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/nein-zur-impfpflicht-20a-ifsg-abschaffen-und-versorgungsnotstand-in-chemnitz-abwenden
    Übersicht aller sächsischen Petitionen: https://afd-fraktion-sachsen.de/petitionen/

  • 5G+ statt 2G+?

    5G+ statt 2G+?

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    5G+ statt 2G+?

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    Das Verwirrspielwird immer größer und fast täglich denkt man sich neue Kombinationen aus, welche stellenweise keiner mehr nachvollziehen kann.

    Es wird seit fast 2 Jahren von einem überaus gefährlichen Virus gesprochen und die Bundesregierung und die Landesregierungen können keine klare Linie fahren und agieren heute noch genauso planlos.

    Dabei hätte doch schon seit 2013 eine Vorbereitung stattfinden können, denn seit dem 3. Januar 2013! ist eine Risikoanalyse auf dem Portal des Deutschen Bundestages (https://dserver.bundestag.de/btd/17/120/1712051.pdf) eingestellt worden. Sie trägt den Namen: „Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS““  von einem Virus aus der Familie der Coronaviren.

    Der Erreger stammt aus Südostasien, wo der bei Wildtieren vorkommende Erreger über Märkte auf den Menschen übertragen wurde.

    Weiter liest man: „Das IfSG (Nachtrag: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)) erlaubt dazu unter anderem Einschränkungen von Grundrechten (§ 16 IfSG), wie z. B. das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 GG). Im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen können zudem das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG) und die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) eingeschränkt werden (§ 16 Absatz 5 bis 8 und § 28 IfSG).“

    Auch die Ausmaße auf die Wirtschaft sind detailliert aufgeführt und trotzdem gibt es Unterschiede zwischen Handel und Handel, körpernahen Dienstleistungen und körpernahen Dienstleistungen.

    Dies führt sich jetzt fort, indem Genese nicht mehr 6 Monate als genesen zählen, sondern nur 3 Monate. Wie jetzt auch plötzlich die doppelt geimpften.

    Warum zählt nicht in allen Geschäften 5G+?

    • geboostert
    • geimpft 2x
    • geimpft 1x
    • genesen
    • gesund

    Wenn eine hohe Übertragbarkeit diesen Virus definiert, kann nur ein regelmäßiges Testen die Verbreitung stoppen und nicht eine willkürliche Testung von Menschen, welche keinen Impfstatus haben oder nicht geboostert sind.

    Die Argumentation hinkt schon aus dem Grund, weil man Ungeimpften schwerere Verläufe prophezeit und damit indirekt für die hohe Auslastung der Intensivbetten und die Probleme im Gesundheitswesen verantwortlich macht.

    Aber den Personalnotstand im Pflegebereich sieht man ganz deutlich beim Rückgang der gemeldeten Intensivbetten auf der Seite des DIVI-Intensivregister (https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen).

    Eine Verschärfung wird es mit der Einführung der Impflicht in diesem Sektor geben, welche dann aber auch wieder hausgemacht ist.

    Lasst also die Schwester, Pfleger und Ärzte ihre Arbeit machen und macht ihnen keine Angst um ihre persönliche Zukunft.

    Helfen würde nur 5G+ und dies in allen Einrichtungen, Geschäften usw.. Damit liebe Entscheider würdet ihr wirklich dem Virus dem Kampf ansagen.

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  • DANKE! Anlässlich des Tages der Kinderbetreuung

    DANKE! Anlässlich des Tages der Kinderbetreuung

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    DANKE! Anlässlich des Tages der Kinderbetreuung

    Der Tag der Kinderbetreuung wird jedes Jahr nach dem Muttertag begangen und ich möchte hiermit DANKE sagen an die Eltern, die Betreuerinnen und Betreuer in Kindergrippen & -gärten, in Horten und bei den Tagespflegepersonen.

    Meist verläuft Eure Arbeit ohne besondere Beachtung und Wertschätzung. Aber genau diese Arbeit oder Berufung ist es, welche sich um unsere Kinder kümmert und sie betreut.

    Deshalb möchte ich heute für diesen wichtigen Beitrag zu einer intakten Gesellschaft DANKE sagen und Euch für die Arbeit Eltern wünschen, welche diese jeden Tag schätzen und dankbar dafür sind.

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  • ALLES GUTE ZUM MUTTERTAG!

    ALLES GUTE ZUM MUTTERTAG!

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    ALLES GUTE ZUM MUTTERTAG!

    „Eine Mama kann vieles ersetzen, aber niemand kann eine Mama ersetzen❣️“

    ❤️ ALLES GUTE ZUM MUTTERTAG! ❤️

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  • „Der 8. Mai ist für uns Deutsche kein Tag zum Feiern.“*

    „Der 8. Mai ist für uns Deutsche kein Tag zum Feiern.“*

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    Der 8. Mai ist für uns Deutsche kein Tag zum Feiern.*

    „Der 8. Mai ist für uns Deutsche kein Tag zum Feiern. Die Menschen, die ihn bewußt erlebt haben, denken an ganz persönliche und damit ganz unterschiedliche Erfahrungen zurück. Der eine kehrte heim, der andere wurde heimatlos. Dieser wurde befreit, für jenen begann die Gefangenschaft. Viele waren einfach nur dafür dankbar, daß Bombennächte und Angst vorüber und sie mit dem Leben davongekommen waren. Andere empfanden Schmerz über die vollständige Niederlage des eigenen Vaterlandes. Verbittert standen Deutsche vor zerrissenen Illusionen, dankbar andere Deutsche vor dem geschenkten neuen Anfang.“

    Bundespräsident Richard von Weizsäcker am 8. Mai 1985

    Der 8. Mai 1945 ist ein Tag der Erinnerung. Die Erinnerung an die schreckliche Zeit des Krieges und das Sterben von Menschen.

    Das unnütze Sterben von Menschen!

    Krieg bringt niemanden Vorteile, außer der Industrie, welche die zugehörigen Waffen produziert.

    Und den Menschen, welche durch Kriege ihre kranken Fantasien ausleben können.

    Den „normalen“ Menschen bringt er nichts, außer Leid und Tod.


    Auch heute erleben wir Kriege. Heute nennt man sie „Bringen von Demokratie“.

    Egal wie man die Uhr der Zeit weiterdreht, es wurde immer noch nicht verstanden, was ein Krieg bringt.

    Denn „Wofür sind Kriege da?“?


    Lasst uns also ALLE für ein Leben in Frieden eintreten!

    Ohne Kriege! Haltet die Erinnerung hoch, welche Ausmaße ein Krieg hat, aber verwechselt Erinnerung nicht mit Schuldzuweisung.

    Denn Schuld hat nur der, welcher aktiv an Kriegen beteiligt ist. Nicht der unbeteiligte Sohn oder die Tochter, nicht die Enkel und Urenkel.

    Diesen müssen wir die Erinnerung an die Opfer und das Leid mitteilen, ohne sie persönlich schon vorzuverurteilen!

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  • ALLES GUTE ZUM FRAUENTAG

    ALLES GUTE ZUM FRAUENTAG

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    Ehre, wem Ehre gebührt

    Die Begehung eines Frauentages hat eine lange Tradition mit wechselnden Daten.

    Seit 1975 – dem Internationalen Jahr der Frau – wird er nun als „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“ begangen.

    Eigentlich müsste jeder Tag im Jahr ein Tag zur Achtung sein. Sowohl für Frauen, wie auch Männer.

    So forderte die Feministin Alice Schwarzer am 8. März 2010: „Schaffen wir ihn […] endlich ab, diesen gönnerhaften 8. März! Und machen wir aus dem einen Frauentag im Jahr 365 Tage für Menschen, Frauen wie Männer.“

    Und doch ist aus meiner Sicht so ein Tag leider wichtig, denn er gibt den Anlass genau darüber nachzudenken und auch die besonderen Leistungen der Frauen zu betrachten.

    So sind es doch die Frauen, welche neben ihrem Arbeitsleben unter anderem auch noch die besondere Leistung der Kindererziehung vollbringen.

    Gerade im letzten Jahr führte dies durch staatliche Verordnungen zu einer außergewöhnlichen Belastung.

    Deshalb ist mir sehr wichtig DANKE zu sagen: SCHÖN, DASS ES EUCH GIBT!

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  • Meine Termin in der Woche vom 01.03.-07.03.2021

    Meine Termin in der Woche vom 01.03.-07.03.2021

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    Meine Termin in der Woche vom 01.03.-07.03.2021

    01.03.21 – Bürgergespräch, Fraktionssitzung

    02.03.21 – Unterausschuss Jugendhilfeplanung

    03.03.21 – Betriebsausschuss

    04.03.21 – Sitzung Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Chemnitz

    05.03.21 – Gedenkveranstaltung Bombardierung von Chemnitz/Chemnitzer Friedenstag 10.00 Uhr auf dem städtischen Friedhof

    06.03.21 – Unterstützung Landtagswahlkampf in Ulm

    07.03.21 – Unterstützung Landtagswahlkampf in Ulm

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  • Nach Verschärfung der Maßnahmen, sind jetzt die Zahlen dran

    Nach Verschärfung der Maßnahmen, sind jetzt die Zahlen dran

    Seit heute gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und von Lockerungen ist trotz sinkender positiver Testfälle nichts zu lesen.

    Nein, im Gegenteil. Statt Lockerungen werden die Zahlen verschärft, denn der Handlungsrahmen anhand der Inzidenzzahlen wird immer mehr auf sinkende Zahlen und deren Abhängigkeiten von Land und Kommunen heruntergenommen.

    So heißt es in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Januar 2021:

    Wird der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Freistaat Sachsen an fünf Tagen andauernd unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt die Ausgangssperre aufheben, wenn der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd unterschritten wird und die Ausgangssperre nicht weiterhin zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich ist.

    Schauen wir jetzt mal in die Fassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 22. Dezember 2020 und 12. Januar 2021:

    Wird der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Freistaat Sachsen an fünf Tagen andauernd unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt die Ausgangssperre aufheben, wenn der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd unterschritten wird und die Ausgangssperre nicht weiterhin zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich ist.

    Damit wurde schleichend die Möglichkeit der Auflösung der verstärkenden Anordnungen heruntergesetzt. So hieß es in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom November 2020 noch:

    Ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt sind durch die zuständigen kommunalen Behörden anzuordnen:

    Dies betraf unter Anderen die Einführung „ein umfassendes oder auf bestimmte Zeiten beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen“, „Beschränkungen von Versammlungen“ und „zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund“.

    Ein weiter wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Inzidenz ist die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer.

    FAZIT: Mit den Verschärfungen/Einschränkungen ging es für das Corona Kabinett in Dresden ziemlich schnell. Statt Lockerungen wurden in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung die Handlungsräume auf Grund von Zahlen so eingeschränkt, dass bei sinkenden Inzidenz-Zahlen auch gleichzeit die Unterschreitungen des Inzidenzwertes heruntergesetzt werden und die Abhängigkeit des Sachsenwertes zum Kommunenwert eine Rolle spielt. Man kann also davon ausgehen, dass bei einem sinkenden Wert unter 100 dieser Wert dann auf 50 angepasst wird. Damit nimmt man weiterhin drohende Schließungen und darausbedingte Entlassungen in Kauf.


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