Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes durch abschließende Risikobewertung zulassungspflichtiger Süßstoffe
Berlin, 21. November 2024. Bereits im Dezember 2018 wurde die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten (NRI) durch das Bundeskabinett beschlossen (https://www.bzfe.de/lebensmittel/einkauf-und-kennzeichnung/die-nationale-reduktions-und-innovationsstrategie-der-bundesregierung/). Ziel ist es, den Anteil der Übergewichtigen und Adipösen in der Bevölkerung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, zu verringern.
Zentrale Handlungsfelder sind die Reduzierung des Zuckerkonsums und damit die Absenkung der Gesamtkalorienaufnahme sowie eine Verbesserung der Nährstoffzusammensetzung (https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/reduktionsstrategie/reduktionsstrategie-zucker-salz-fette.html). Vor diesem Hintergrund werden immer häufiger zucker- und kalorienfreie bzw. kalorienarme Süßungsmittel als Alternative zu herkömmlichen Zuckerarten in Lebensmitteln und Getränken verwendet. Insgesamt sind in der Europäischen Union derzeit 19 Süßungsmittel zugelassen. Darunter elf Süßstoffe und acht Zuckeraustauschstoffe (https://www.bundestag.de/resource/blob/942418/44cf29a63477d49e0d2d382acbd40fed/WD-5-005-23-pdfdata.pdf). Obwohl die gesundheitliche Unbedenklichkeit dieser Lebensmittelzusatzstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über offizielle Zulassungsverfahren bestätigt wurde, wird sie fortwährend kontrovers diskutiert (https://www.endokrinologie.net/pressemitteilungen-archiv/140926.php). Grund hierfür sind Studienergebnisse, die einerseits belegen, dass Süßstoffe sicher sind und einen adäquaten Ersatz für Haushaltszucker darstellen. Andere Untersuchungen zeigen hingegen ein erhöhtes Risiko für krankhafte Veränderungen, die in Zusammenhang mit der Einnahme von künstlichen Süßstoffen gebracht werden (https://www.bundestag.de/resource/blob/942568/bf2d135ccd96d2d7390c43bdae277809/WD-9-006-23-pdfdata.pdf).
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